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14. März 2018: Von Malte Höltken an Florian S.

Das ist kein Unterschied. Selbst wenn manntragende Drohnen eine neue Klasse sind, gelten die Grundlegenden Zulassungsziele jedoch gleichermaßen. Das Denken in diesen starren Vorgaben haben EASA und FAA längst abgelegt. Man kann doch nciht ernsthaft glauben, an diesen Zielen vorbeizukommen, nur weil man mehr als einen Propeller und einen Computer einbaut.


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