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21. September 2016: Von Wolfgang Lamminger an Erik N.

die Frage bleibt: nach welchen Flugregeln: IFR oder VFR?

VFR: Special VFR bei Unterschreitung der der VFR-Minima für Luftraum D (CTR), SERA.5010:

(...)

a) Solche Sonderflüge nach Sichtflugregeln dürfen nur während des Tages durchgeführt werden, sofern nicht anderweitig von der zuständigen Behörde erlaubt;

b) für den Piloten:

  1. frei von Wolken und mit Erdsicht
  2. Flugsicht von nicht weniger als 1 500 m oder, für Hubschrauber, von nicht weniger als 800 m;
  3. Geschwindigkeit von 140 kt IAS oder weniger, so dass anderer Verkehr und Hindernisse rechtzeitig genug erkannt werden können, um Zusammenstöße zu vermeiden; und

c) eine Flugverkehrskontrollstelle darf einem Luftfahrzeug keine Freigabe für den Sonderflug nach Sichtflugregeln erteilen, auf einem in einer Kontrollzone gelegenen Flugplatz zu starten, zu landen oder in die Flugplatzverkehrszone oder die Platzrunde einzufliegen, wenn die gemeldeten Wetterbedingungen an diesem Flugplatz unterhalb der folgenden Mindestwerte liegen:

  1. Bodensicht von weniger als 1.500 m oder, für Hubschrauber, weniger als 800 m;
  2. Hauptwolkenuntergrenze unter 180 m (600 ft)

IFR: allgemein: Low-Visibility Take-Off bei Unterschreitung der für CAT I gegebenen Werte


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