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30. März 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Adam Trzcinski

Klingt für mich auch zunächst verwirrend. Aber wenn man es genau liest und vor allem "Genehmigung" von "Freigabe" unterscheidet, dann wird es für mich klarer. Der Genehmigungsprozess ist einer zwischen Behörde und Flugplatz zur Regelung der Verfahren für Ein- und Ausflug. Bei Egelsbach sieht das Verfahren vor, nur zum Zwecke der Landung oder zum Durchqueren via Lima einfliegen zu dürfen. Eine Freigabe oder eine "Einzelgenehmigung" für den Piloten ist dabei nicht erforderlich.

Das ist jetzt meine Interpretation der zitierten Textpassagen, aber ich kann auch falsch liegen.

Letztlich handelt sich bei einer ATZ immer noch um Luftraum G. Hier kann/muss weder eine Flugverkehrskontrollstelle und erst recht keine Flugleitung eine Freigabe erteilen. Wie allerdings "Egelsbach INFO" eine Beschränkung der Einflüge auf Basis ihrer Rechte erreichen will, ist mir noch schleierhaft. Die einzige Begründung wäre "zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit".

Michael


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