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25. September 2013: Von  an Wolff E.
Es steht kaum was wirklich Neues im Anflugbaltt eines VFR-Platzes.

Wie gesagt: Viel Spaß vor den Behörden, vor Gericht und mit der Versicherung!

Wenn eine AIP - wie in vielen Ländern dieser Welt - gar keine VFR-Anflugkarten enthält, dann...

PS: Egelsbach! Say what?!? Die Anflugrouten und Meldepunkte und Verfahren (auch am Boden bezüglich Frequenzen, Start-up usw.) sind selbstverständlich in keiner Weise der ICAO-Karte zu entnehmen. Ein schönes Beispiel!
25. September 2013: Von Wolff E. an 

Ich drücke mich wohl unsauber aus (kann an meiner Stirnhöhlenvereiterung liegen) Und deshalb nochmal ganz deutlich. Es ist völlig egal was im VFR Anflugblatt steht wenn ich NICHT an diesem Flugplatz landen will. Solange ich die Mindesthöhe über Grund einhalte, Lufträume beachte und aktuelle ICAO-Streckenkarten dabei habe, bin auch vor dem Gesetz absolut save. Erst wenn ich wo landen will, wird es interessant. Aber da reicht die Online (PDF-Download z.B Gat24.de) oder Papierversion völlig aus. Und wenn ich brav Ortschaften meide, bin ich zu 98% auch korrekt in der Platzrunde lärmtechnisch unterwegs. Und dafür brauche ich kein Jahres-ABO für mein Movingmap (Tablett,PC, IPad usw.) mit georeferenzierte Anflugkarte damit ich die Platzrunde auf 7,5 cm genau fliegen kann. Da macht es mehr Sinn und ist sicherer ich schaue raus anstatt auf den Bildschirm im Flieger. Und das Geld fürs ABO (und die Jeppi-IFR-Karte) kann man sich sparen.


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