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19. Januar 2011: Von M. Koepfer an Michael Pflug
> (2) Für einen Flug nach Sichtflugregeln bei Nacht gilt Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass von den drei Starts und den drei Landungen mindestens ein Start und eine Landung bei Nacht durchgeführt wurden.

Die Amis gehen hier weiter: Es sind drei Starts und Landungen (Full Stop) bei Nacht zu machen. Außerdem gilt als Nacht SS+1h und nicht SS+30 (vergessen viele N-Flieger in D)

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