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19. Juni 2009: Von  an Max Sutter
Also mal so aus meinem Bauch raus. Wenn ich versucht hätte, mit meinem Porsche 300 km/h zu fahren und ab 250 km/h Angst bekomme weil der Wagen nach links zieht und ich deswegen abbreche, weil ich merke, ich beherrsche es nicht, ist dies eine gute Entscheidung und ich mache es deswegen nie wieder. Wenn mich dann einer bittet, auf einer Rennbahn vor Leuten den Porsche vor Leute auf 330 km/h (also mehr) zu beschleunigen (GT2 kann das), und ich es seit dem Abbruch damals nie wieder versucht habe, ist eine gewisse Fahrlässigkeit nicht abzusprechen, oder ?

Für mich war da zwar kein Vorsatz dabei, aber immerhin schon stark in Richtung grob fahrlässig. Das es fahrlässig war, ist wohl ausser Frage.

Aber warten wir die Berufung ab. Ggf. gibt es keine und er ist dann ganz schnell Freigänger, würde auch Sinn machen, da er nicht vorbestraft ist. Es war ja auch ein Unfall und kein Verbrechen. Wenn ich aber im Suff jemand tot fahre, kann es gut sein, das ich auch Urlaub auf Staatskosten bekommen. Wo ist da der Unterscheid?

PS: Ich habe keinen Porsche.....

Herr Sutter,

das wir die Medien besser füttern müssen, ist auch aus meiner Sicht sehr wichtig.
19. Juni 2009: Von  an 
hallo herr ehrhard,

ich hab die medien beim fressen gefilmt:

https://www.youtube.com/watch?v=2zbW6DgsDv8

mfg
ingo fuhrmeister

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