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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Mai 2021: Von _D_J_PA D. an Alexander Callidus

Als Privatpilot machst Du es gerade nicht für Geld, bist also keine Crew

was ist man denn an Bord eines Luftfahrzeuges, das man als verantwortlicher Luftfahrzeugführer steuert, wenn nicht crew?

Nach derzeitigem Stand bestehen Test- und Quarantänepflicht

Mal das Argument "crew" nicht betrachtend... Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet? Ich denke nicht...

(2) § 4 gilt außerdem nicht für:

2. Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet, das weder ein Hochinzidenzgebiet noch ein Virus-variantengebiet ist, zurückreisen, und die unmittelbar vor Rückreise in ihrem Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt haben

und rki:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Spezielle Test- und Nachweispflichten sowie Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet. Über einen Testnachweis unmittelbar bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Personen verfügen, wenn sie aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet einreisen. Einreisende aus einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), müssen spätestens 48 Stunden nach Ankunft einen entsprechenden Testnachweis vorweisen können.
Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur „Freitestung“ bei Voraufenthalt in einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde.

24. Mai 2021: Von Alexander Callidus an _D_J_PA D.

Stimmt, seit 21.5. 21:30 ist Frankreich kein Hochriskogebiet mehr - hatte ich nicht mitbekommen, da war ich schon unterwegs. Dann ist das ja simpel, man muß sich nur in Frankreich freitesten. Was die Crew angeht, das können Dir die Juristen besser erklären, aber aus dem Zusammenhang würde ich davon ausgehen, daß mit Crew gewerblicher Luftverkehr gemeint ist.

24. Mai 2021: Von Achim H. an Alexander Callidus

Stimmt, seit 21.5. 21:30 ist Frankreich kein Riskogebiet mehr

Frankreich ist Risikogebiet aber kein Hochinzidenzgebiet. Risikogebiete sind jetzt kein Problem mehr, es reicht auch nach Rückkehr einen kostenlosen Antigentest bei der Drogerie um die Ecke zu machen. Hochinzidenzgebiet bedeutet 5 Tage Quarantäne (sofern keine Ausnahme greift) und Virusvariantengebiet 10 Tage.

Es gibt ja dieses unheimlich attraktiv und kundenfreundlich aufbereitete Doc von eurocontrol, welches Covid-Beschränkungen auflistet.

Ich würde mich bei der Corona-Geschichte niemals auf diese aufbereiteten Zusammenfassungen der Rechtslage verlassen, dazu ist es viel zu neu und viel zu dynamisch. In Deutschland gilt seit kurzem eine einheitliche Verordnung des Bundes zur Regelung der Bedingungen der Einreise und der Quarantäne:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/BAnz_AT_12.05.2021_V1.pdf

Man kommt nicht darum herum, das jeweils zu prüfen. Es gibt viele Möglichkeiten, z.B. Besuch von Verwandten ersten Grades. Es kommt nur darauf an, dass man den Wortlaut einer Ausnahme erfüllt, es geht nicht um den Geist. Natürlich haben sie in den ganzen Iterationen viele "Schlupflöcher" geschlossen, z.B. waren Luftfahrzeugführer einmal komplett ausgenommen, worunter auch "Hobbypiloten" fielen obwohl das vermutlich nicht im Sinne des Gesetzgebers war.


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