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23. September 2018: Von Chris _____ an Achim H.

Danke Achim fuer die Richtigstellung der Richtigstellung, dann hatte ich also de lege Unrecht, aber de facto Recht.

(hoffe mein Latein ist korrekt. Immerhin klingt es schlau :-)

23. September 2018: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Die LuftBO gibt es leider noch, sie wird aber vom höherrangigen EU-Recht zu Klopapier herabgestuft. Ziemlich peinlich, dass der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, korrekte Rechtstexte zu verfassen. Da wird vom Bürger verlangt, dass er vergleichende Rechtswissenschaft betreibt.


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