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" Erbärmlich "
... finde ich es, dass ein Land wie Österreich es nicht schafft, das Gebiet mit ordentlicher lateraler und vertikaler Begrenzung in der AIP aufzuführen. Da muss ich Tim von SkyDemon schon Recht geben.
Sogar Segelflieger sollen schon erwischt worden sein ...
Hoffentlich schießen die nicht noch einen Lämmergeier ab, der dort fliegt, denn er steht nämlich echt unter Naturschutz.
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Dass ich diesen Zustand auch als grobe Fehlleistung empfinde habe ich ja schon mehrmals kundgetan.
Aber gerade von einem Alpeneinweisung anbietenden Fluglehrer mit "unkonventionellen" Ideen um es mal so auszudrücken erwarte ich eine bessere Vorbereitung als offenbar selbst Vorschriften gut dokumentiert nicht zu kennen.
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Könnte man nicht eine NOTAM Ausgabe veranlassen, die dieser Situation Rechnung trägt? Es werden ja, scheint mir, bewußt ausländische Piloten in diese Falle gelockt.
Wird hier eigentlich eine Fehde zwischen der nationalen Luftfahrtverwaltung und dem Naturschutz, bzw. der Verwaltung eines österreichischen Bundeslandes, ausgetragen?
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Derartige Naturschutzgebiete, deren Überflug mit Einschränkungen verbunden ist, gibt es aber auch in Südtirol oder im Trentino, z.B. Ortler, Brenta/Adamello oder Langkofel. Hier gelten die jeweiligen Landesgesetze.
Happy landings
Conny
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Danke liebe Conny für den Hinweis auf Italien.
Im gesamten Alpenraum gibt es solche Nationalpark Regelungen, auch CH und France. Der wesentliche Unterschied zu Österreich ist eben die Transparenz.
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Könnte ich nicht argumentieren, dass SERA in den jeweiligen Lufträumen G und E VFR-Flüge erlaubt und Restriktionen durch ein Beschränkungsgebiet nach Definition SERA definiert sein müssen. Ist dies nicht der Fall, sticht Europarecht, welches mir die Benutzung des Luftraums erlaubt, das Landesrecht. Wenn die Österreicher Bechränkungen möchten, müssen sie meiner Ansicht nach ein Beschränkungsgebiet einrichten, sonst ist die Beschränkung gemäß SERA europarechtlich nichtig. Oder sehe ich das falsch?
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Peter, da magst Du Recht haben.
Orientieren wir uns mal am faktischen. Durchflug NP "Höhe Tauer" in FL120, wirst beobachtet, Anzeige folgt, Landesbehörde verurteilt Dich zu vierstellig.
Jetzt der Weg über die Instanzen zur EU, auf eigene Kosten, mit ungewissem Ausgang.
Nein, Danke.
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Hat denn jemand Infos aus erster Hand, ob überhaupt und ggf. wie viel Bußgeld schon mal jemand bezahlt hat? Also nicht jemanden mit einem Bekannten, der einen aus dem Internet kennt, der...
Ich halte dieses Konstrukt rechtlich so nicht für haltbar, da weder mit alten nationalen noch neuen europäischen Luftfahrtregeln konform. Ansonsten könnte auf diese Weise ja z.B. jede Gemeinde ein Überflugverbot für ihre Gemarkung erlassen.
Tobias
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Tobias, hier gibt's konkrete Beispiele:
"Luftfahrtrechtliche Beschränkungen in Nationalparks (V3.0)" von RA Mag. Joachim J. Janezic vom 28.04.2010 unter www.luftrecht.at
Der Artikel ist dort noch zu finden aber über eine seit kurzem neue Website abrufbar auf der man sich einloggen muss.
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Über "Nationalpark Österreich Mindestflughöhe" Googlen, erster Eintrag, ist der Vortrag auch ohne Einloggen abrufbar. Diese Version unterscheidet sich inhaltlich nicht von V3, nur redaktionell.
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Danke Max, ich hatte mir vor Jahren die Originale ausgedruckt und stellte Vor kurzem den Umzug der Website fest.
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Auf jeden Fall mal vielen Dank fuer die Info. :)
Chris
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