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10. Juni 2009: Von M Schnell an reiner jäger
"Ansichtragen" das würde ich dann mal als am Körper bzw über der schulter oder in der Hand definieren. Wenn die Waffen nicht gerade selber zum Flieger laufen würde ich mal sagen zutreffend...

"Nicht algemein zugänglicher Bereich" Flugbetriebsfläche???

und wer sagt denn das man da im Flug nicht rankommt??das macht doch Hadgepäck auch aus... "frei zugänglich" wo hingegen das "reisegepäck" ja weder selbst in den Flieger gebracht wird (bei den großen)noch im fluge zugänglich ist.
(abgetrennter laderaum)

IN jedem Fall ist einem "Bombenstimmung" beschert wenn man kontrolliert werden sollte und im flieger liegen Flinten mit zielfernrohr und munition rum...

schon allein von wegen Munition und Gefahrstoffe..

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