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5. Oktober 2006: Von RotorHead an Jan Brill
Für die gewerbliche Beförderung von Passagieren, Fracht und Post benötigt man gem. § 20 Abs. 4 LuftVG eine Genehmigung gem. Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 ...

D.h. man braucht ein AOC, das auf JAR-OPS 1 bzw. JAR-OPS 3 beruht. Insbesondere gelten hierbei 5. DV LuftBO und 6. DV LuftBO, die JAR-OPS 1 bzw. JAR-OPS 3 verbindlich machen.

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