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17. August 2026 10:50 Uhr: Von Peter Heinz an TH0MAS N02N

Aha, wieder etwas gelernt, wenn auch etwas Unerfreuliches...Paragraphen, Paragraphen, Paragraphen.

Das war vor einigen Jahren offenbar noch anders laut damaliger Auskunft meiner zuständigen Luftfahrtbehörde. Wenn der gefragte Sachbearbeiter damals korrekt informiert war.

Also ein Grund mehr, nie die 3-Monatsregel zu überschreiten und regelmässig zu prüfen, ob das irgendwann vielleicht mal auf 6 Monate ausgeweitet wird, man weiss ja nie...


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