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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. Oktober 2025 13:24 Uhr: Von F. S. an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Es gilt im Deutschen wie im Englischen Recht der Grundsatz "Soll heisst muss wenn kann".

Der einzige Grund, warum in den entsprechenden Regeln eben "should/soll" und nicht "must/muss" steht, ist, um nicht unendliche Listen von völlig naheliegenden Ausnahmen langatmig formulieren zu müssen.

Beispiel: Es ist ja bei vielen Flügen völlig legal, mit nur einem oder sogar ganz ohne Funkgerät zu fliegen. Würde in der Vorschrift aber stehen, dass man die 121.5 monitoren "muss", dann dürfte man das praktisch nicht machen, weil man das ohne oder nur mit einem Funkgerät ja praktisch nicht kann.
Weil da aber nicht "muss", sondern "soll" steht ist das kein Problem, weil man es eben machen soll, wenn es geht, aber wenn es nicht geht, dann eben nicht.

Das bedeutet aber nicht, dass es dadurch eine unverbindliche Empfehlung wird, sondern eben ("soll heisst muss wenn kann") dann auch verbindlich zu machen ist, wenn es geht.

8. Oktober 2025 13:46 Uhr: Von Tobias Schnell an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Es gilt im Deutschen wie im Englischen Recht der Grundsatz "Soll heisst muss wenn kann"

Ah ja :-)

Das heisst also, wenn z.B. in FCL.610 steht

Applicants for an IR shall hold at least a PPL [...],

dann reicht nach Deiner Definition auch ein LAPL, wenn man z.B. kein Klasse-2-Medical bekommt?

Nee, ernsthaft: "shall" bedeutet immer "muss" im Kontext der EASA-Regeln.

8. Oktober 2025 14:29 Uhr: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +9.00 [9]

Ich rate jedem Mitleser im Forum, dauerhaft, wenn Florian Schaudel irgendetwas zum Thema Jura und Normeninterpretation beiträgt, extrem skeptisch bezüglich dessen Kompetenz diesbezüglich zu sein. Außer, er zitiert wörtlich einen Gesetzestext oder nennt eine fachwissenschaftliche Quelle.

Er haut einfach mal gerne einen raus ohne den Hauch einer Ahnung.

8. Oktober 2025 15:06 Uhr: Von Joachim P. an Sven Walter

Ja, irgendwie sind wir durch meine Beispiele im Nebenatz von den Checklisten zur Rechtauslegung gekommen. Eigentlich ging es mir um Quellenangaben, hier schließt sich der Kreis. Hätte ich das geahnt, hätte ich die Beispiele weggelassen. Es ist sonst echt nicht meine Art, einen Thread zu de-railen.

9. Oktober 2025 07:36 Uhr: Von M. St. an Sven Walter

Florian Schaudel […] extrem skeptisch bezüglich dessen Kompetenz...

immerhin kann der zur not mit einem schnittmusterbogen von 1980 als wetterchart auskommen


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