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8. Oktober 2025 12:05 Uhr: Von Tobias Schnell an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

In englischen/amerikanischen Gesetzestexten steht oft "shall" oder "should" wo MUST gemeint ist

In den EASA-Regelwerken ist das klar getrennt: Im "hard law" (also den Regeln selber) steht "shall", was immer verpflichtend ist. In den AMC's steht "should", weil es sich hier eigentlich um "soft law" handelt und man die Regeleinhaltung (theoretisch) auch mit AltMOC's nachweisen könnte. Das LBA steht aber auf dem Standpunkt, dass diese AltMOC's genehmigt werden müssten, und so lange das nicht passiert ist, sind die veröffentlichten AMC's bindend. Mit anderen Worten: Damit ist auch verpflichtend, wo nur "should" steht.

Zum Thema "Guard Monitoring" ist die Lage demnach wie folgt: Das "hard law" Abs. (1) und (2) triftt ja bei genauem Lesen in den allermeisten Fällen nicht zu, und die AMC's (die trotz "should" bindend sind) lassen den Ausweg "to the extent possible". Trotzdem ist Guard Monitoring, wie schon von anderen Kollegen geschrieben, dringends schon aus Eigentinteresse zu empfehlen, besonders unter IFR, aber seit Mode S durchaus auch für VFR-Flüge.


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