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25. November 2021: Von Patrick Leanhard an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]
Ich würde mich an AustroControl wenden und fragen was bei denen nach EU-VO 2020/723 (Artikel 3b) möglich wäre. Wenn die grundsätzlich nicht abgeneigt sind, mit einer ATO (zB Punitzflug) ein Programm ausarbeiten und dann damit zur Behörde zurückkommen.

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