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23. September 2021: Von Timm H. an Achim H.

Gestern 08:52 Uhr: Von Achim H. an Timm H. Bewertung: +1.00 [1]
Das nicht in der Union verbleibende Transportmittel ist explizit ausgenommen (Artikel 141 1. (d) (v)). Die Einschränkung von früher (in EU zugelassen) gilt nicht. Es wird etwas Zeit benötigen bis alle Zollämter das wissen und ebenso Piloten und Flugplätze. Ich würde diese Email aus Bonn nehmen und an das für meinen geplanten Flug zuständige Zollamt schicken mit Bitte um Bestätigung.

Das werde ich machen.

Danke Achim!


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