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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. September 2021: Von Viktor Molnar an Daniel B.

Genau das Thema haben wir frisch in Eggenfelden mit der Yak. Bisher waren Landegebühren bei € 20.- , dann hat ein Bevollmächtigter festgestellt, daß wir mit ICAO und 88 dB quasi "kein Lärmzeugnis" haben, weil über der nationalen Grenze von 85 dB - seit 2015. Jetzt sind € 59.- fällig !!

Wir haben 2010 einen Meßflug in Augsburg gemacht nach Chapter 10, also volle Steigleistung ab bestimmter Überflughöhe, gemessen von OUV, eine von paar anerkannten Meßstellen im Lande. Ergebnis war 84,7 dB, wurde bei der Umregistrierung auf D ignoriert und ICAO 88 pauschal eingetragen. Jetzt haben wir den Salat, LBA sagt, die 18 T ist nur bei der EASA registriert, die sollen machen.

Heute Antwort von EASA: Wir haben damals die Messung ohne EASA gemacht, ähh, und nu ?

In Deinem Fall stehen doch 83,x dB für Steigflug nach Chapter 10 bei EASA Liste, das sollte doch für Lärmzeugnis reichen, ohne "erhöht" ??

Vic

13. September 2021: Von Daniel B. an Viktor Molnar

Hallo Vic,

das klingt echt bitter! Wurde euch denn von OUV gesagt, dass ihr bei unterschreiten der 85dB Aussicht auf ein Lärmschutzzeugnis habt? Die haben das ja sicher nicht zum ersten mal gemacht...

Vermutlich hätte man zusammen mit der EASA eine von der EASA anerkannte Stelle zur Schallmessung heranziehen sollen (sofern es sowas gibt??) und nicht eine vom LBA anerkannte Stelle? Anders kann ich mir deren Antwort nicht erklären....

Nach Chapter 10 wurde bei meiner Version der C F172M nur mit Modifikation gemessen (siehe Screenshot in meinem oberen Post). Ohne Modifikation gibt es wie es aussieht keine Messung für Chapter 10 (nur 6 - siehe letzte Zeile der Tabelle). Vorausgesetzt ich habe die Tabelle richtig verstanden!

VG Daniel



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