Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

9. September 2021: Von Chris _____ an Achim H.

Ich habe eine weitere Nachfrage gestellt.

9. September 2021: Von Chris _____ an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht
9. September 2021: Von Laro Kreuznach an Chris _____

Vielleicht ist der fettgedruckte Teil erfüllt, wenn man in dem anderen Zollgebiet durch bloßen Überflug die Anmeldung formfrei machen kann?

Health warning: Das ist reine Spekulation, die nicht durch Sachverstand eingetrübt ist.

9. September 2021: Von Chris _____ an Laro Kreuznach

Für mich ist diese Zollsprache wirklich unverständlich. Die Wörter bedeuten einfach etwas ganz anderes als in der Umgangssprache.

10. September 2021: Von Chris _____ an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Ich hatte nun nochmal einen Austausch mit dem (sehr geduldigen) Zollbeamten. Ergebnis ist, dass ICH jetzt am Wochenende in die Schweiz und zurück fliegen werde, OHNE auf einem Zollflugplatz zwischenzulanden.

Hier der wesentliche Teil seiner Antwort-Email:

"Schon immer konnten Beförderungsmittel, die als Rückwaren gemäß Artikel 203 Zollkodex von den Einfuhrabgaben befreit sind, d. h. innerhalb von 3 Jahren im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden, mit konkludenter Zollanmeldung zum freien Verkehr angemeldet werden; Artikel 138 Buchstabe c) UZK-DA. Gleiches gilt für die auf dem Flug mitgeführten Waren im Rahmen des Artikels 138 Buchstabe a) UZK-DA.

Artikel 141 UZK-DA enthält die als konkludente Zollanmeldung geltenden Handlungen. Ohne die am 16.07.2020 aufgenommene Neuregelung in Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d) v) UZK-DA war in der Vergangenheit für Beförderungsmittel eine konkludente Zollanmeldung nur dann möglich, wenn auch auf die Beförderungspflicht zum zugelassenen Ort (der Zollstelle) verzichtet wurde; Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d) i) UZK-DA i. v. m. Artikel 135 UZK. Von der Beförderungspflicht befreit waren bislang Luftfahrzeuge, die zur Personenbeförderung im nichtgewerblichen Verkehr oder Gelegenheitsverkehr einfliegen und auf einem der vom Bundesministerium der Finanzen bestimmten Flugplätze landen, § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g ZollV.

Mit Aufnahme von Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d) v) UZK-DA ist für die Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung für Beförderungsmittel die Befreiung von der Beförderungspflicht keine Voraussetzung mehr. Mit Überfliegen der Grenze gilt die Beförderung und Gestellung des Flugzeuges als erfüllt, die Zollanmeldung als angenommen und die Ware zum freien Verkehr überlassen; Artikel 138 Buchstabe c) UZK-DA, Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d) v) UZK-DA, Artikel 218 UZK-IA."

Ich hebe mir den Emailaustausch für den Fall auf, dass irgendein Uninformierter mich später doch noch drauf anspricht. Aber dieser Austausch ist für mich genauso wertvoll wie ein "Merkblatt". Und nicht zwischenlanden zu müssen spart mindestens eine halbe Stunde Zeit, wenn nicht mehr.

10. September 2021: Von Wolff E. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Und das soll verständliches Deutsch sein? Ist doch wohl eher dazu gedacht, den Bürger völlig zu verunsichern...

10. September 2021: Von Chris _____ an Wolff E.

Ich glaube, wenn man längere Zeit beim Zoll arbeitet, dann werden solche Formulierungen zum umgangssprachlichen Jargon.

10. September 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____
"Konkludent" bedeutet soviel wie "Zustimmung durch eine bestimmte Handlung", bspw. gilt der Kauf eines Flugtickets als Zustimmung zu den Beförderungsbestimmungen ohne separate Bestätigung.

Wir zum Beispiel bestätigen ein elektronisches Loadsheet durch Wegrollen.
10. September 2021: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder
Konkludent ist ja noch normale Juristensprache...
16. September 2021: Von Chris _____ an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Zu Thema Zollsprache gibt es den Klassiker "Bündnerfleisch".


10 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang