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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. August 2021: Von Franz Kraus an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Korrekt was die Grenzerlaubnis betrifft.

trotz Dauergrenzerlaubnis nach § 61 PolBG ist bei jedem Aus- und Einflug eine Passkontrolle erforderlich.

im Genehmingungsbescheid ist die hierfür zu verständigende Plolizeibehörde benannt.

Seit 2015 wird auch jeder Flug auf Anweisung von oben kontrolliert. Ohne Kontrolle kein Start!
Vorher war die Regelung wenn zum angemeldeten Zeitraum die Beamten nicht da waren konnte gestartet werden.


Auch müssen die Crew/ Mitflieger namentlich auf der Crew/Passagierliste benannt sein und von der (in Bayern) Direktion der Bayerischen Grenzpolizei genehmigt sein. Mal schnell jemanden mitnehmen geht nicht.

Praktiziere das seit über 25 Jahren. Die Genehmigung wird auch immer nur für ein Jahr erteilt und muss über eine entsprechende vorherige Nutzung jährlich neu beantragt werde. Die Genehmigung wird auch nur für geschäftliche Zwecke erteilt.

ob Bayern hier wieder besonders streng ist kann ich nicht beurteilen.

9. September 2021: Von Udo R. an Franz Kraus

Seit 2015 wird auch jeder Flug auf Anweisung von oben kontrolliert. Ohne Kontrolle kein Start!
Vorher war die Regelung wenn zum angemeldeten Zeitraum die Beamten nicht da waren konnte gestartet werden.

Ich habe das bei meiner letzten Ausreise letztes Wochenende (nach Kroatien) auch mal bei den Grenzbeamten angesprochen, warum die jetzt wegen einem Ausflug nach Kroatien extra zur Kontrolle zum Flugplatz kommen. Angeblich wäre man im Moment wieder so penibel mit den Kontrollen wegen Corona - unt tatsächlich, wir wurden bei Ausreise (und auch bei der Einreise) nicht nur hinsichtlich der Pässe überprüft, sondern mussten auch unseren "G"-Status vorzeigen.

An und für sich finde ich die Passkontrolle für die Ausreise auch entbehrlich...aber mich findet man wohl auch auf keiner Fahndungsliste :-)


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