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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. Dezember 2020: Von Peter Schneider an Ingo-Julian Rösch

Das Ergebnis des Vertragsverletzungsverfahrens sieht nun so aus, dass wegen der 'Streichung des 2. Halbsatzes aus §4 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 LuftVG die Erlaubniseerteilung nun nicht mehr von einer erfolgreich abgeschlossenen ZÜP abbhängig ist'. Bravo! Oder doch?? Die Kommission hat sich damit der Meinung Deutschlands angeschlossen... Lest es selber durch. Dazu fällt mir nix mehr ein...Aber die AOPA gibt nicht auf...

AOPA-Letter 06/2020 S. 29

21. Dezember 2020: Von Stefan Jaudas an Peter Schneider

Aus dem AOPA-Letter:

"Sie kann nur auf dem politischen Weg wieder abgeschafft werden. Angesichts der derzeitigen politischen Konstellation auf Bundesebene ist dies allerdings nicht zu erwarten."

Leider gibt es keine einzige politische Konstellation, die das erwarten lassen könnte ... aber jede Menge möglicher zukünftiger Konstellationen, bei denen es noch viel schlimmer werden könnte.

21. Dezember 2020: Von Peter Schneider an Stefan Jaudas

Da zeigt sich erneut, dass die EU-Kommission ein zahnloser Tiger ist, wenn es um Vertragsverletzungsverfahren geht. Die nationale Gesetzgebung beweist jede Menge juristischen Erfindungsgeist im Workaround.

21. Dezember 2020: Von Sven Walter an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Es ist einfach nur zum kotzen. Und aus Flaggen, für die die es betrifft.

21. Dezember 2020: Von Hubert Eckl an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

Sie kann nur auf dem politischen Weg wieder abgeschafft werden. Angesichts der derzeitigen politischen Konstellation auf Bundesebene ist dies allerdings nicht zu erwarten."

Allgemein verständlich: Mangels öffentlichen Interesses und weit "virulenterer" Probleme gehen diese Minderheiten- und Luxuxsorgen der Legislative am Arsch vorbei.

21. Dezember 2020: Von Achim H. an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Ich würde eher sagen, dass es eine starke Mehrheit für die ZÜP gibt. Dann ist das politisch so gewollt und, wie jetzt geklärt, rechtlich auch in Ordnung. Bleiben politisches Lobbying und Wechsel des Lizenzlandes.

21. Februar 2021: Von Carsten G. an Achim H.
Update zu ZÜP-Erteilung in NRW:
Antragstellung: 9.9.2019
Ergebnismitteilung: 11.9.2019
Rechnungsdatum: 8.2.2021

Ja, die Jahreszahlen sind korrekt wiedergegeben;-)
21. Februar 2021: Von Sven Walter an Carsten G.

Passend zu Linnemanns Interview, dass man jetzt wirklich mal effizienter und unbürokratischer und moderner werden müsste (auch wenn es bei dir vielleicht eine andere Bundeslandverwaltung ist).

9. Juni 2021: Von Wolfgang Lamminger an Carsten G. Bewertung: +1.00 [1]

Auch wenn die ZÜP auch weiterhin ein Ärgernis ist, ist sie leider - zumindest für Tätigkeit im AOC und Zugang zu Flughäfen - unumgänglich.

Positive Erfahrung dabei:

Antrag auf Erneuerung der ZÜP (NRW) - online: 19.05.21
Rechnung über die Kosten für die ZÜP - online/Email:

die Bezahlung ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Antrags
19.05.21
Erteilung der neuen ZÜP - per PDF/EMail: 08.06.21
9. Juni 2021: Von Michael Söchtig an Wolfgang Lamminger

Das geht ja echt. Wie hoch war die Gebühr in NRW?

9. Juni 2021: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Gebühr: 43,-- EUR

Ergänzung:

der online ausgefüllte Antrag muss noch ausgedruckt und mit Unterschrift versehen per email eingereicht werden, sofern man nicht mit "Online-Ausweisfunktion" angemeldet ist.

25. Juni 2021: Von TH0MAS N02N an Wolfgang Lamminger

Züp RP Südwürttemberg:

13.05.21 Antrag per Email (ausdrucken, unterschreiben, einscannen + Kopie Perso + Kopie Züp alt)

25.06.21 Posteingang incl. Gebührenbescheid 35,-- €

25. Juni 2021: Von TH0MAS N02N an Wolfgang Lamminger

LBA Antrag Neuaustellung Lizenz (wg. Rückseite voll)

25.03.21 erster Antrag, vom Prüfer mit Dokument Kompetenzbeurteilung FI per Fax an LBA, keine Antwort bis

07.05.21 zweiter Antrag mit Prüfprotokoll SEP/IR unter Verweis auf Erstantrag, per Email (ist ja jetzt möglich)

14.06.21 Nachfrage per Email und Anwort:

nach unserer Datenbank sind Ihre Unterlagen am 07.05.2021 eingegangen. Ihre Anfrage haben wir hierneben an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.

Das Referat L4 ist u.a. für die Lizenzierung von ca. 23.000 Piloten zuständig und bearbeitet pro Jahr zwischen 60.000 und 80.000 Anträge. Zur Gleichbehandlung der Piloten erfolgt die Bearbeitung der Anträge grundsätzlich nach Datum des Posteingangs. Aufgrund der derzeitigen Umstellung des Referats L4 auf die elektronische Vorgangsbearbeitung kommt es leider zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Wir bitten Sie um Verständnis.

15.06.21 Mail Sachbearbeiter:

Bei der Bearbeitung wurde festgestellt, dass uns der Bericht des Prüfers über die Verlängerung Ihrer Lehrberechtigung FI(A) ... vom 25.03.2021 nicht vorliegt. - nochmal per Mail

21.06.21 Eingang Lizenz , "Kostenbescheid ergeht gesondert", 40,-- für IR(A) lag schon bei

30. Juni 2021: Von _D_J_PA D. an TH0MAS N02N

ZÜP:

Antrag Online (per Mail) am 21.06.2021

Erteilung ZÜP per email 30.06.2021

Die Jahreszahlen sind korrekt!

1. Juli 2021: Von TH0MAS N02N an _D_J_PA D.

welche Behörde?

1. Juli 2021: Von Stefan Jaudas an _D_J_PA D. Bewertung: +1.00 [1]

Der Traum:

Antrag am 29. Mai 2022.

Antwort am 35. Mai 2022:

"Sehr geehrter Herr Xyz,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir nach der ersatzlosen Abschaffung der ZÜP zum 31.12.2021 (siehe BGBl. Nr.0815 S. 4711) hierzu leider keine Anträge mehr entgegennehmen oder bearbeiten können.

Ersatzweise können wir Ihnen empfehlen, Sportschütze, Jäger, Feuerwerker oder Geheimnisträger zu werden. Dort können wir Ihnen ähnliche Dienste auch weiterhin anbieten.

Dieser Bescheid ist gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Erika Musterfrau, RR

Polizeioberbehörde, Referat ABC"

Mist, bin heute wieder um 05:55h afgewacht ...

1. Juli 2021: Von Mark Juhrig an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

am 35. Mai werden ZüP-Anträge grundsätzlich nur von Fräulein Petersilie bearbeiten und auch nur wenn der Name des Antragstellers Ringelhuth ist ;-)


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