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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. September 2020: Von Jan-Peter Weißmüller an Jens V. Bewertung: +2.00 [2]

Hier ist der Originaltext zu finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32020R0358&from=EN

Nach SFCL.160 Punkt (a) benötigt man für Segelflugzeuge trotzdem noch 5h, 15 Starts und zwei Schulungsflüge auf Segelflugzeugen. TMG wird hier nicht angerechnet.

Nach Punkt (b): Von den 12h für TMG müssen 6h PIC und 12 Starts und die 1h Schulung auf TMG erfolgen, es können also 6h Segelflug angerechnet werden.

Nach Punkt (c): Wenn man eine Teil-FCL Lizenz mit TMG-Rechten hat, ist man von den Auflagen aus Punkt (b) ausgenommen.

Achtung beim LAPL(A)... die Auffrischungsschulung muss mit einem Motorfluglehrer (Teil-FCL) gemacht werden. Ein Segelfluglehrer mit TMG-Lehrberechtigung taugt da nur für SPL(TMG) und nicht für den LAPL(A).

Beim PPL(A) ist ja eh eine Scheinverlängerung durch einen Motorfluglehrer (Teil-FCL) notwendig.

Eigentlich sollte ja alles einfacher werden, es ergeben sich aber neue Merkwürdigkeiten... z.B.: wenn man heute eine Teil-FCL Lizenz ohne TMG hat, dann sind die Motorflugstunden anscheinend nicht mehr auf den TMG-Eintrag im SPL anrechenbar... im Gegensatz zu den Zeiten vor Teil-SFCL.

Die beste und sicherste Option ist soviel wie möglich zu fliegen um Spaß zu haben, den Grenz- und Graubereichen so weit wie möglich fern zu bleiben und um einfach in Übung zu sein :)

5. September 2020: Von Jens V. an Jan-Peter Weißmüller Bewertung: +1.00 [1]

Die Starts auf SF muss man bringen, die Stunden können allerdings auf TMG geflogen werden (google mal FAQ SFCL)

...und auch auf TMG kann man SH h anrechen,...allerdings muss man 6hTMG geflogen sein (+1h mit Lehrer, die entfallen kann, wenn LAPL und Flug auf SEP)


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