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7. März 2020: Von Olaf Musch an Matthias Schwarz

Ich habe Ende September/Anfang Oktober 2019 die Erneuerung meiner ZÜP beantragt. Bis heute kam von der Behörde kein Bescheid. ...Nun geht mir nach immerhin fast 7 Monaten die Muffe, die Behörde könnte mir die ZÜP verweigern.

Dafür müssten sie dann schon einen der in LuftSiG §7, dort Absatz (1a), genannten Gründe vorweisen können. Und das sind nach meiner nichtjuristischen Ansicht alles keine "Bagatellen" (Kaliber "Strafzettel nicht bezahlt").

Ist eine extrem lange Bearbeitungsdauer wirklich ein Indikator für vorliegende Schwierigkeiten?

Das halte ich persönlich - ohne es belegen zu können - für eher unwahrscheinlich. Liegt evtl. einfach nur an behördlicher Trantütigkeit in einer der angefragten Stellen. Bist Du in den letzten 10 Jahren evtl. mehrfach umgezogen, vielleicht sogar noch zwischen verschiedenen Bundesländern? Das erhöht die Anzahl der Stellen, bei denen nachgefragt werden kann/muss.

Wie hier schon gesagt wurde, giltst Du ja weiterhin als gezüppt, falls Du spätestens drei Monate vor Ablauf der bisherigen ZÜP den Antrag neu gestellt hast.

Ich selbst war jetzt einige Tage "ungezüppt" (aber in diesem Zeitraum auch in keinem Sicherheitsbereich unterwegs). Meine alte ZÜP ist am 26.2. ausgelaufen, ich hatte erst am 10.2. den neuen Antrag gestellt (Niedersachsen, Wolfenbüttel), aber heute schon die neue ZÜP mit Datum 4.3. wieder im Postkasten gehabt. Es kann also auch sehr schnell gehen.

Allerdings sind bei mir in den letzten 10 Jahren auch keine Umzüge, Arbeitgeberwechsel oder ähnliches zu verzeichnen, so dass die Zahl der anzufragenden Stellen wohl auch gering gewesen sein dürfte.

Schönen Gruß

Olaf


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