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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Februar 2020: Von Mark Juhrig an Achim Ö.

Windenergieanlagen werden in Deutschland generell nach den Richtlinien für allgemeine Luftfahrthindernisse behandelt, müssen also ab einer Gesamthöhe von 100 m gekennzeichnet werden, in Sonderfällen auch bei einer Höhe unter 100 m. Aufgrund der besonderen Eigenschaft der Windenergieanlagen (drehende Rotorblätter etc.) wurden einige Kennzeichnungspflichten speziell für das Anwendungsgebiet der Windenergieanlagen angepasst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hinderniskennzeichnung_von_Windenergieanlagen

es ging doch um die Höhe voon Windkraftanllagen?


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