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22. Dezember 2019: Von Flieger Max Loitfelder an Karpa Lothar Bewertung: +2.00 [2]

"Nevertheless, power-driven heavier-than-air aircraft shall give way to sailplanes."

Das steht unterhalb des Kapitels "Landing", und Du fragst wo die Ausweichpflicht ggü. Segelfliegern geregelt wäre?

>Die Frage ist, ab wann ist der Motorflieger "landing or in the final stages of an approach to land"?

Bei IFR mit der Clearance to land und VFR nach Queranflug."

Wenn das zuträfe wäre man in London Heathrow regelmäßig in 200'/GND noch NICHT "in the final stages to land", da man oft die Freigabe erst kurz vor dem Flare bekommt. Ich glaube, das kannst Du streichen.

Du musst ja nicht einmal wissen ob der andere Verkehr die Landefreigabe schon erhalten hat oder nicht, denk an gemischten IFR und VFR Verkehr in der CTR, da kommt der VFR Traffic nie auf die Frequenz von Approach.

22. Dezember 2019: Von Karpa Lothar an Flieger Max Loitfelder

"Nevertheless, power-driven heavier-than-air aircraft shall give way to sailplanes."

Das steht unterhalb des Kapitels "Landing""

stimmt, unterhalb des Kapitels Landing und im Kapitel "approaching an aerodrome"

Anflug und Endanflug sind zweierlei, in ICAO deutlich unterschiedlich geregelt und nicht eines als Unterpunkt des anderen

22. Dezember 2019: Von Flieger Max Loitfelder an Karpa Lothar Bewertung: +3.00 [3]

Um 0:17 hast Du geschrieben IFR ab FAF und am Nachmittag IFR ab Landefreigabe. Was denn nun?

Und in Zell bist Du unter OCA VFR ohne jemals einen Queranflug geflogen zu sein. Wie passt das zu Deinen Annahmen?

22. Dezember 2019: Von Stefan K. an Flieger Max Loitfelder

Mit einer Landefreigabe hat das ganze nichts zu tun. Wie sollte es auch, ist eine allgemeine Ausweichregel für jegliche Art von Plätzen.

In Zell dachte ich, muss man nach dem Cloud Breaking (für nichts anderes ist dieses Verfahren gedacht) ganz normal in das Pattern einordnen. Bei keinem Verkehr könnte ich mir auch einen direkt Anflug vorstellen.


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