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22. Dezember 2019: Von T. Magin an Thomas Nadenau

Das weiss ich, dass es die Wolkenflugberechtigung gibt. Dankenswerterweise steht in der verlinkten Quelle auch eine Voraussetzung: "Wolkenflüge mit Segelflugzeugen können von dem Flugsicherungsunternehmen erlaubt werden, wenn die Sicherheit der Luftfahrt durch geeignete Maßnahmen aufrechterhalten werden kann." Und weiter "Daraufhin wurde eine Special Activity Area (SAA) eingerichtet und ein NOTAM herausgegeben. Die Fluglotsen konnten dann den IFR-Verkehr zu dieser SAA staffeln."

Und diese Erlaubnis wird es kaum je fuer Gebiete geben, durch die ein IFR-Anflug/Abflugverfahren fuehrt. Bzw. ATC muss sicherstellen, dass in Gebieten, in denen Wolkenflug erlaubt ist, dieser von IFR-Verkehr gestaffelt werden kann. Ich denke auch ein Segelflugpilot hat wenig Interesse daran beim Kurbeln in IMC ueberraschend auf Verkehr zu "stossen". Voellig unabhaengig von dessen Gewichtsklasse. Mein Lieblingsgebiet ist nun mal das Rhein-Neckar-Dreieck. Mit sehr vielen Segelflugplaetzen. Und eben einem IFR-tauglichen Flughafen. Verrat mir mal einer wann es in diesem Gebiet das letzte mal "Wolkenflug" gab.

22. Dezember 2019: Von Thomas Nadenau an T. Magin

Das weiss ich, dass es die Wolkenflugberechtigung gibt.

Oh, es war nicht meine Absicht dir zu unterstellen, dass du über die Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeuge keine Kenntnis hast!

... bei einem anderen Diskutanten sehe ich das schon eher gegeben. Der Hinweise auf dieses heute nicht mehr praktizierte Verfahren sollte ledlich sein, von dir zitiertes Argument widerlegen.


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