Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

16. Dezember 2018: Von Tobias Schnell an Udo B. Bewertung: +2.00 [2]

Da der Fluglehrer meines Vertrauens noch von der alten Regelung ausgeht, hier nochmal explizit die Frage:

- brauche ich ATO?

Nein. Ein Fluglehrer genügt - der muss aber das gleiche tun wie früher die ATO, also Deinen Trainingsstand bestimmen, ggf. ein Trainingsprogramm festlegen und nachschulen. Er kann aber ausdrücklich auch zu dem Ergebnis kommen, dass kein Training erforderlich ist. In jedem Fall muss er dies aber der lizenzführenden Stelle bestätigen.

Beschrieben ist das alles im geänderten (14.09.2018) FCL.740 und den AMCs dazu vom gleichen Datum.

- brauche ich einen Prüfer?

Ja. Renewals dürfen nur Prüfer machen.

Oder kann der Fluglehrer selbst die Eintragung vornehmen?

Nein.

17. Dezember 2018: Von Thomas Dietrich an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Udo,

ich darf als Prüfer zwar den Flug mit Dir machen, aber nicht das abgelaufene SEP verlängern durch Handeintrag. Du musst mit dem "Bericht des Prüfers" zu Deiner Behörde, dann bekommst Du eine neue Lizenz.


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang