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19. November 2018: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing

oder bei einem Fluglehrer absolvieren, wenn die Berechtigung vor höchsten drei Jahren ablief und es sich bei der Berechtigung um eine Klassenberechtigung für nicht als Hochleistungsflugzeuge eingestufte einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk oder eine Klassenberechtigung für TMG handelte.“

Das ist natürlich zu begrüßen aber extrem kurz gesprungen. Ich bin durch den ATO-Prozess zur Wiedererlangung eines abgelaufenen MEPs gegangen und es war die Hölle! Das ganze deutsche Elend der gnadenlos unfähigen und arbeitsunwilligen ATOs breitete sich vor mir aus. Der Prozess gipfelte in einem neuen MEP, nur ging bis dahin so viel Geld und Lebenskraft verloren, dass ich jeden nur warnen kann, seine Berechtigungen ablaufen zu lassen. Ein maximal bescheuerter Prozess.


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