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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. August 2018: Von Karl Lang an Sim L.....

M.W. können Instandhaltungsintervalle bis max 10% überzogen werden. Z.B., sind es bei einer (vorgeschriebenen) 50h Inspektion also 5h, bei einer 100h sind es 10h. Fallen mehrere Intervalltermine zusammen (zB 50 und 100 h, oder 50 und 200 h) ist der niedrigere ausschlaggebend.

Anders beim ARC Termin. Dieser Stichtag ist ein "hard limit". Nach Überschreitung braucht es ein permit to fly, um in die Werft zu fliegen. Ob das non commercial exakt so eingehalten wird .....?

25. August 2018: Von Sim L..... an Karl Lang

OK, die 10% bei 50- und 100-Stundenkontrollen stehen auch so in den NfL. Danke für den Hinweis mit der Überschneidung.

Aber ich finde nirgens, dass ich innerhalb dieser 10% nur zur Werft und tags zuvor nicht noch um den Kirchturm oder ums Land fliegen darf. Ist diese "Werft-ja, Kirchturm-nein" Einschränkung real oder gibt es die einfach gar nicht?

25. August 2018: Von Achim H. an Sim L.....

Die "darf nur zur Werft fliegen"-Einschränkung kommt aus dem FAA-System. Im EASA-System habe ich davon noch nicht gehört. Es gelten die 10% in Deutschland.

25. August 2018: Von Karl Lang an Sim L.....

Innerhalb der 10% Fristüberschreitung kannst Du, bezogen auf die deadline, fliegen, wohin Du willst. Spätestens mit Ablauf der letzen 10% Stunde solltest Du das Flugzeug vor der Werft abstellen.

25. August 2018: Von Sim L..... an Achim H.

Verstehe. Dann wurde das einfach verwechselt. Ich hatte schon an meinem Verstand gezweifelt, weil ich keine Quelle dafür finden konnte. Dank an alle Antwortenden.


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