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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. August 2018: Von Sim L..... an Karl Lang

OK, die 10% bei 50- und 100-Stundenkontrollen stehen auch so in den NfL. Danke für den Hinweis mit der Überschneidung.

Aber ich finde nirgens, dass ich innerhalb dieser 10% nur zur Werft und tags zuvor nicht noch um den Kirchturm oder ums Land fliegen darf. Ist diese "Werft-ja, Kirchturm-nein" Einschränkung real oder gibt es die einfach gar nicht?

25. August 2018: Von Achim H. an Sim L.....

Die "darf nur zur Werft fliegen"-Einschränkung kommt aus dem FAA-System. Im EASA-System habe ich davon noch nicht gehört. Es gelten die 10% in Deutschland.

25. August 2018: Von Karl Lang an Sim L.....

Innerhalb der 10% Fristüberschreitung kannst Du, bezogen auf die deadline, fliegen, wohin Du willst. Spätestens mit Ablauf der letzen 10% Stunde solltest Du das Flugzeug vor der Werft abstellen.

25. August 2018: Von Sim L..... an Achim H.

Verstehe. Dann wurde das einfach verwechselt. Ich hatte schon an meinem Verstand gezweifelt, weil ich keine Quelle dafür finden konnte. Dank an alle Antwortenden.


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