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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. September 2017: Von Erik N. an Lutz D.

also wie jetzt - FPV Drohnen dürfen außerhalb der line of sight fliegen (bzw bald), obwohl dadurch mitnichten eine situational awareness besteht (die Kamera hat ja nicht die gleiche Beweglichkeuz wie ein Mensch) ? Und das kommt von der EASA, und der deutsche Gesetzgeber macht keine eigene Regelung (so wie in anderen Fällen, zB Luftraum Golf IFR, ZÜP, etc ?) ??

Würde mich dann doch wundern.....


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