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1. März 2017: Von RotorHead an Winfried Weiss

Warum soll man etwas beantragen (EU-Lizenz), wenn man das per EU-Verordnung schon hat (im Format einer JAR-Lizenz)?

Das verlinkte LBA-Formular betrifft die Verlängerung bzw. Erneuerung einer JAR-Lizenz, da diese Lizenzen noch ein Ablaufdatum enthalten. Die Umwandlung in eine EU-Lizenz macht das LBA automatisch.

Sollte eine JAR-Lizenz über das in der EU-Verordnung genannte Datum gültig sein, muss die zuständige Behörde von sich aus tätig werden.


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