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30. Dezember 2016: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +1.00 [1]

Dass ein Maler in München ebenso wie ein Briefträger, eine Polizistin, ein Kindergärtner oder eine Bäckereifachverkäuferin sich erst einmal die Miete leisten muss, ist selbstredend. Auch das regelt der Lohn.

Diese Aussage verstehe ich - zumindest was den öffentlichen Dienst betrifft - nicht wirklich. Eine Polizistin wird nach ihrer "Besoldungsgruppe" bezahlt. Und z.B. eine Polizeiobermeisterin, die in München eingesetzt ist, bekommt das exakt gleiche Gehalt, wie eine Obermeisterin im tiefsten bayrischen Wald (das Instrument, das früher einmal die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten ausgleichen sollte, der "Ortszuschlag", wurde dank der Gewerkschaften schon vor Jahrzehnten erst egalisiert, dann ganz abgeschafft). Was sollte da also der Lohn "regeln"?

30. Dezember 2016: Von  an Willi Fundermann

Der Lohn regelt, da hast du völlig recht, dass genug öffentlich Bedienstete dank dieser Fehlentwicklung mittlerweile oft weit pendeln in Minga. Die Polizeiobermeisterin kann ja zumindest in Uniform gratis fahren... Früher gab es ja noch Eisenbahnerwohnungen oder andere Dienstwohnungen.

Beim angeführten Maler hingegen muss es halt der Markt regeln.

30. Dezember 2016: Von Willi Fundermann an 

Der Lohn regelt, da hast du völlig recht, dass genug öffentlich Bedienstete dank dieser Fehlentwicklung mittlerweile oft weit pendeln in Minga.

Stimmt. Und gilt leider nicht nur für München, sondern auch für Frankfurt pp.

Die Polizeiobermeisterin kann ja zumindest in Uniform gratis fahren...

Stimmt auch. Gilt aber schon bei der "Kriminalobermeisterin" und anderen Beamten nicht mehr.

P.S.: Mittlerweile sind wir schon ziemlich neben dem ursprünglichen Thema :-)

30. Dezember 2016: Von  an Willi Fundermann

Die KOM kann auch in Uniform fahren ;-). Kann sie ja auf der Arbeit wieder ausziehen...


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