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21. Dezember 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Daniel K. Bewertung: +2.00 [2]

Daniel, nichts gegen Deine humanitäre Position! Definitv ehrenvoll.

Du schreibst in einem Absatz, dass Asyl u.a. gegen Verhungern helfen soll. Das ist aber im Sinne von GG16 ("dem" Asyl) völlig falsch, und es entspricht in keiner Weise der juristischen Praxis. Dafür hatte ich mich auf die BAMF-Zahlen bezogen, und die 1.900 anerkannten Asylbewerber nach GG16 aus 2016, und dargelegt, warum GG16 nur dann eine Obergrenze braucht, wenn man 1.900 Menschen für ein Problem hält.

Wenn Du jetzt dieses Grundrecht mit all dem vermengst, was wir ansonsten als Flüchtlinge nach Genfer Konvention sowie Duldungsberechtigungen und Abschiebehindernissen im Gesetzbuch und der behördlichen Praxis haben, und parallel sagst "Du stehst in der rechten Ecke" (weil Du Asyl gemäß juristischer Praxis interpretierst), diskreditiert das Dein fachliches Niveau und Deine Urteilsfähigkeit in Sachen "Rechter Ecke".


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