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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. März 2016: Von Achim H. an Michael U.

Mein Bekannter ist der Meinung das 2-reg Flugzeuge auch nach dem 1.4.2017 nur mit FAA Lizenz geflogen werden dürfen bzw. eine EASA Lizenz für den EU Piloten nicht notwendig ist. Stimmt das so?

Nee, wie kommt er auf so etwas? Alle "EU based operators" (das bist Du) benötigen ab dem Stichtag EASA-Papiere. Flugzeuge können nach wie vor überall registriert sein, da gibt es (noch) keine Einschränkungen bis auf ein paar Stationierungsverbote in einzelnen Ländern.

Ich würde so etwas nicht machen. Guernsey ist klein, da gibt es wenig Sicherheit, dass die Regeln so bleiben. Die machen das ja als Regulierungsarbitrage auch nur um abzukassieren. Dann lieber gleich N-reg, da gibt es Masse.

Bei ELA1 (<1200kg MTOM) kostet EASA-Wartung wenn dann nur sehr wenig mehr als N-reg Wartung in der EU. Bei anderen Flugzeugen meist auch nicht wesentlich mehr.

26. März 2016: Von Lutz D. an Achim H.

Ich denke ja auch sofort an das Thema Wiederverkaufswert. Der ist bei exotischen Registrierungen selbst bei objektiven Vorteilen geringer.

Je nach Flugzeug würde ich ELA1 in D oder UK registrieren, schwereres in USA oder UK. Für ein ELA1 Flugzeug frisst der Trust m.E. einen evtl Wartungsgewinn wieder auf.

Für D-, G-, N- gibt es große Märkte.

26. März 2016: Von Michael U. an Lutz D.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Es hätte mich auch schwer gewundert wenn im EASA Raum ohne EASA Lizenz nach Ende der Übergangspflicht legal geflogen werden kann.

Der Werterhalt ist ein guter Punkt!

Michael


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