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22. November 2015: Von Franz Esser an Holger H.
Auf Nachfrage wollte der DAS, als mein langjähriger RS-Versicherer, von Verkehrsrechtsschutz in Verbindung mit Luftfahrzeugen nichts wissen. Deshalb bin ich im Frühjahr zu ROLAND RS gewechselt. Dort steht wörtlich:

Versichert sind nicht nur PKW, Krafträder und Anhänger, sondern auch Wasser- und Luftfahrzeuge!
Es besteht ebenfalls Versicherungsschutz als Führer von fremden Fahrzeugen.
An andere Stelle steht im Vertrag:
RS gilt im Zusammenhang mit einem Unfall, Bußgeldbescheid oder einem Streit mit der Werkstatt.
Mein Flieger ist eingetragen, aber auch beim Chartern soll der RS greifen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Berechtigungen gültig sind.

Grüße Franz
22. November 2015: Von Holger H. an Franz Esser
Hallo Franz,

Roland ist ein guter Tip, wie Du schon schreibst werden auch dort Luftfahrzeuge mit abgedeckt, analog zu den Bedingungen der ARAG..

Nun geht es ans Vergleichen des Ganzen Kleingedruckten.. Ätzend :-(

Viele Grüße,

Holger
22. November 2015: Von Alfred Obermeier an Holger H.

Hallo Holger, mit welchem Stundensatz berechnest Du den Vergleich des Kleingedruckten ? Mit anderen Worten wieviel weniger darf der Wettbewerber anbieten, damit sich das rechnet? Ich weiß, dumme Frage. (Duck und weg).

My 2 cents

22. November 2015: Von Holger H. an Alfred Obermeier
HAllo Alfred,

die Jahresgebühr ist nebensächlich, aber leider sind die Versicherer schon bei den Privat und Berufs und (Auto-) Verkehrspolicen inhaltlich (!) derart unterschiedlich.. und dazu kommt, dass ich bis dato bei der HUK als eine der besseren Versicherungen (was die Einschlüsse und relativ überschaubare Ausschlüsse betrifft) versichert bin, somit möchte ich mich natürlich nicht verschlechtern.

Ein wesentliches Kriterium z.B. bei Arag: feste Selbstbeteiligung, statt jährlich bis auf 0 sinkende SB bei HUK (und ROland wie ich soeben sah), Ausschluss von bestimmten beruflichen Risiken, Einschluss von beruflich geführten KFZ etc.

Gruß,

Holger
22. November 2015: Von Alfred Obermeier an Franz Esser
Gut gemacht Franz, so geht's.

Gute, auf Luftrecht spezialisierte Anwälte braucht man immer bei Luftfahrtangelegenheiten, da sind schnell mal Stundensätze von 100 € und mehr erreicht, weil das gesetzliche Honorar für den Streitwert den Aufwand nicht trägt.

So jedenfalls meine Erfahrung.


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