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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. Oktober 2015: Von  an Olaf Musch
Sind denn die deutschen Ausführungsbestimmungen überhaupt schon auf diese neuen Ausbildungen angepasst worden und was sagt das eventuell zuständige Referat des LBA (ist das L1?) dazu? Spontan befürchte ich einmal, dass die Bestimmungen nicht sauber passen und es diverse Pferdefüsse gibt. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das Lfz für den Betrieb in der Ausbildung nach deutschen Regeln geeignet und mit entsprechend angepasstem IHP zugelassen sein muss - weil es ja zum Zwecke der Ausbildung und nicht nur zum Fliegen genutzt wird - egal ob das nun die Nutzung ausserhalb oder innerhalb der ATO betrifft? Ich befürchte da stehen irgendwelche deutschen Amtsschimmel im Weg und konterkarieren die ganze Idee der EU. "Ausserhalb einer ATO" bezieht sich ja erstmal primär nur auf die Ausbildung des Piloten und nicht auf das verwendete Lfz ...
26. Oktober 2015: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]
Hast Du außer diesen irreführenden Spekulationen auch was Konkretes, Björn?

Für Part FCL.825 gibt es doch gar keinen weiteren Umsetzungsvorbehalt. Es gibt ja auch schon eine Reihe Leute, die die 5h so absolviert haben.
26. Oktober 2015: Von Wolfgang Lamminger an Lutz D. Bewertung: +3.00 [3]
konkret ist es so (Jan, ich greife dazu mal auf Dein Skript zurück)

volles InstrumentRating - auf dem "competence based"-Weg erworben - also sog. "CB-IR":

insgesamt 40 Stunden Flugausbildung, davon
  • mindestens 10 Stunden an einer ATO im Flugzeug (kein SIM!)
    wird meist am Ende als Prüfungsvorbereitung gemacht

  • Anrechnung von bis zu 30 Stunden (mit einem Lehrberechtigten)
    also z.B. in einer ATO
    oder
    mit einem freien IFR-Lehrer ("IRI" oder "FI (A) IR instr."), z. B. mit dem eigenen Flugzeug (das einfach nur IFR-tauglich sein und über "Dual-Flight Controls" verfügen muss, keine ATO-Meldung erforderlich!
    (oder andere Anrechnung von bis zu 15 Stunden, zB. US-IFR o. ä.)

  • maximal 10 Std. FNTP I oder max. 25 Std. FNTP II (d. h. im Simulator)


Enroute InstrumentRating - "E-IR":


insgesamt 15 Stunden Flugausbildung, davon

  • mindestens 10 Stunden an einer ATO im Flugzeug (kein SIM!)
    wird meist am Ende als Prüfungsvorbereitung gemacht

  • Anrechnung von bis zu 5 Stunden mit einem Lehrberechtigten
    also z.B. in einer ATO
    oder
    mit einem freien IFR-Lehrer ("IRI" oder "FI (A) IR instr."), z. B. mit dem eigenen Flugzeug


Achtung: gerade die Möglichkeit, die Flugzeit "mit einem Lehrberechtigten" außerhalb der ATO angerechnet zu bekommen, eröffnet doch viele Möglichkieten: hier kann das eigene Flugzeug in vielen Fällen eingesetzt werden, auch auf Flügen, die man sonst ggf. VFR durchführen würde.

Es ist hilfreich, aber kein "MUSS", dass der Lehrer dabei aus der ATO kommt, in der man später die Ausbildung vervollständigt. Das "Sammeln von IR-Flugzeit" ist auch nicht zeitlich limitiert, man kann heute anfangen, IR-Erfahrungen zu sammeln, auch wenn eine ATO-Ausbildung und Prüfung (Theorie und Praxis) erst in zwei Jahren geplant ist.

Die angegebenen Stundenzahl sind maximale Stunden zur Anrechnung, was nicht heißt, daß man nicht mehr Training absolvieren darf, man sich damit einen höheren Erfahrungsstand holt und dann zur ATO geht, sich auf deren Flugzeug prüfungsreif machen lässt, das Rating erwirbt und dann mit dem eigenen Flugzeug weiter Erfahrungen sammelt...


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