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10. August 2015: Von Lutz D. an Robert Hartmann Bewertung: +3.00 [3]

Das ist ja selbstverständlich. Es liegt aber in der Verantwortung des startenden Piloten, darauf zu achten, landendem Verkehr den Vorflug zu ermöglichen. Der Start erfolgte ja, obwohl die Maschine anflog.

Bei der Startart Windenstart trägt diese Verantwortung zu einem großen Teil aber nicht der Segelflugpilot, sondern der Windenfahrer und der ihm die Kommandos erteilende Startleiter (der jetzt nicht zwingend der Flugleiter ist, da geht es mehr um "Segelflug Ops".

Ob Du als anfliegender Verkehr den Segelflugstart wirklich mitbekommst, ist schwierig zu sagen. Du bist ja sehr schnell unterhalb des startenden Segelflugzeugs und das Seil zu sehen ist nahezu unmöglich.

Wir kennen ja nur den Zeitungsartikel. Man müsste das Urteil und das Verfahren genauer kennen, um sagen zu können, ob der Flugleiter/Windenfahrer nun wirklich nur wegen einer Formalie verurteilt wurde, oder ob auch sein Handeln als Windenfahrer/Flugleiter/Startleiter in einer Person Berücksichtigung fand.

Auch kennen wir nicht den Funkverkehr, wissen z.B. nicht, wer wie wo wann welche Absichten gemeldet hat.

Persönlich kenne ich die Platzverhältnisse nicht, aber ob "nahe an der Winde zu landen" wäre ja noch zu prüfen, oft stehen die Winden deutlich weiter hinten / vorne als die eigentliche Landebahn.

Unterm Strich also zu viele offene Fragen, um das wirklich beurteilen zu können.


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