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27. Juli 2015: Von  an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +2.00 [2]
LuftVO, § 3a sagt lediglich, dass man sich vertraut zu machen hat, sagt aber überhaupt gar nichts darüber ob und wie das zu dokumentieren ist - und das aus gutem Grund. Hier scheint ein letztes Fleckchen Eigenverantwortung den Komenteneinschlag deutscher Bürokratie überlebt zu haben, also bloss nicht zu laut drüber diskutieren!

Eine generelle Vorschrift für die Dokumentation macht aus der Praxis auch gar keinen Sinn. Fliege ich eine mir aus hunderten Flügen bekannte Strecke, bei der mir die Topographie und die Eigenheiten der Region bekannt sind, dann reicht vielleicht ein morgendlicher Blick aus dem Fenster zur ausreichenden Flugvorbereitung. Ein Pilot, dem die selbe Strecke gar nicht bekannt ist, muss vielleicht ein paar Stunden lesen investieren, um auf den selben Wissensstand zu kommen.

Am Ende kommt es darauf an, dass der Pilot subjektiv der Meinung sein durfte ausreichend informiert gewesen zu sein. Fehler können dann immer noch auftreten, aber das ist nun einmal so in der Fliegerei. Als "allgemein üblich" sollte man durchaus aus eigenem Überlebenstrieb ein paar brauchbare Karten dabei haben und nachdem jetzt wohl auch offiziell die elektronischen Flightbags von der EASA erwähnt werden, kann das im Extremfall auch nur die elektronische Karte sein. Ich werde auf jeden Fall auf absehbare Zeit noch eine nicht allzu altes Papierkarte dabei haben, aber das vor allem weil ich der Elektronik nicht für alle von mir erlebten Situationen vertraue.

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