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23. Juni 2015: Von Wolfgang Lamminger an Adam Trzcinski
informativer Beitrag von der BILD; vielleicht hilft's ja.

Was ich in dem Zusammenhang inkonsequent und widersinnig finde: es wird nur auf Kontrollzonen mit Flugplatzkontrolle durch die DFS verwiesen.

Die vom Tochterunternehmen der DFS "The Tower Company" betriebenen Flugplätze mit Flugverkehrskontrolle wie Dortmund, Niederrhein, Hahn etc. werden nicht aufgeführt.

Sind jetzt diese anderen Kontrollzonen weniger "kontrolliert" oder ist der dort stattfindende Flugverkehr weniger "drohnenschutzbedürftig"?

Hmm... ich will ja nicht per se den Drohnenbetreibern ihr Hobby verderben, finde persönlich als Hobbyfotograf und -filmer die Möglichkeiten, die sich mit einer Drohne ergeben, ja auch spannend. Wenn damit aber das Signal gegeben wird, daß beispielsweise um den Flughafen Hannover Drohnen verboten sind, um den Flughafen Dortmund aber erlaubt... dann kann ich dem nicht mehr so recht folgen.
24. Juni 2015: Von Erik N. an Wolfgang Lamminger
Ich würde das so interpretieren, daß ein Tochterunternehmen der DFS zur DFS gehört und damit selbstverständlich auch diese Flughäfen dabei sind....
24. Juni 2015: Von Wolfgang Lamminger an Erik N.
da ist wenig Spielraum für Interpretationen: in der NfL (hier) wird Bezug genommen auf "Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle".

Unter 1) 4. Absatz der NfL und in der "Übersicht der Kontrollzonen" (hier) werden nur die DFS-kontrollierten CTRs aufgeführt, als wenn's andere Kontrollzonen gar nicht gäbe...
25. Juni 2015: Von Malte Höltken an Wolfgang Lamminger
Ich finde die NfL eigentlich sehr klar: Unter gewissen Bedingungen gilt die Flugverkehrskontrollfreigabe innerhalb der von der DFS betriebenen Kontrollzonen als erteilt. Wieso sollte die DFS denn auch Flugverkehrskontrollfreigaben für andere Kontrollzonen erteilen? Zumal sich die NfL nicht auf die Kontrollzonen, sondern nur durch die von der DFS betreuten Kontrollzonen bezieht. Da wären andere Kontrollierte Lufträume fehl am Platz. Z.Bsp. auch Bentlage, Fritzlar...

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