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Das neue Heft erscheint am 1. August
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Juni 2015: Von Malte Höltken an Wolfgang Lamminger
Ich finde die NfL eigentlich sehr klar: Unter gewissen Bedingungen gilt die Flugverkehrskontrollfreigabe innerhalb der von der DFS betriebenen Kontrollzonen als erteilt. Wieso sollte die DFS denn auch Flugverkehrskontrollfreigaben für andere Kontrollzonen erteilen? Zumal sich die NfL nicht auf die Kontrollzonen, sondern nur durch die von der DFS betreuten Kontrollzonen bezieht. Da wären andere Kontrollierte Lufträume fehl am Platz. Z.Bsp. auch Bentlage, Fritzlar...

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