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21. Mai 2015: Von Philipp Tiemann an Thomas Magin
Einfach mal kurz in die AIP schauen...

GEN1.2 ist wie immer hilfreich, und da steht:

Aircraft flying into or departing from Danish territory shall make their first landing at, or final departure from, an international aerodrome/heliport (see AD 1.3).

Das sollte relativ klar sein. Das steht nichts von 'Zoll", das steht nichts von "Kontrolle", gar nichts. Nur, dass eben bei internationalen Flügen zunächst auf internationalen Plätzen gelandet / gestartet werden muss.

Nur, wie Achim schreibt, in den AIPs steht eben auch viel (alter) Müll. Die gelebte Praxis ist eine andere. Dänemark ist EU-Mitglied und Vollanwender des Schengen-Ankommens.

Die einzig spannende Frage ist, warum die AIP in den vielen Jahren nie angepasst wurde (es gibt meiner Kenntnis auch kein Dauer-NOTAM oder Dauer-SUP, welches o.g. Absatz modifiziert oder außer Kraft setzt). Dazu hat es sicherlich viele "Anträge" von Piloten, Vereinen, etc. gegeben. Und Deutschland hat dafür ja mit NOTAM A0817/09 eine gute Vorlage geliefert. Also will man wohl nicht. Dies könnte mit dem etwas gespaltenen Verhältnis der Dänen zum Schengen-Abkommen und der Reisefreiheit zusammenhängen. Ist aber Spekulation.

Das ist einfach eine der handvoll Dinge, die man für Flüge in und nach DK wissen muss. Siehe auch PuF 2014/08.

21. Mai 2015: Von Thomas Magin an Philipp Tiemann

Na dann hoffe ich mal, dass ich nicht an den von Dir in PuF 14/08 erwaehnten, pingeligen AIS-Mitarbeiter gerate und der meinen Flugplan ablehnt. Wenn doch, lasse ich es Euch wissen, falls ich noch in Lolland vorbeischauen musste ...

Gruss, Thomas

21. Mai 2015: Von Philipp Tiemann an Thomas Magin
Zumal in Lolland sowieso fast nie jemand am Platz ist; die Landung zu Einreisezwecken wird somit vollends witzlos.

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