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21. Mai 2015: Von  an Thomas Magin
Die Passage findet sich so auch in meinem Jeppesen VFR Text für Dänemark von 2012 unter Customs Regulations mit einem Verweis auf die Liste der zugelassenen internationalen Flughäfen. Allerdings verstehe ich den Teil so, dass es sich dabei um Zollangelegenheiten handelt, die beim Einflug aus Deutschland eigentlich keine Rolle spielen sollten, oder?

Das "Cross Border Information" von Heikle Schweigert ist übrigens auch in der Ausgabe von 2013 nicht immer ganz auf dem neuesten Stand. Die Versicherungsbemerkungen für erhöhte Versicherungen für Dänemark stimmen zum Beispiel nicht mehr, da die Haftpflichtversicherungen inzwischen europaweit gleich geregelt sind (was man auch daran erkennt, dass die Versicherungsbescheinigungen nur noch den allgemeinen Versicherungspassus haben und nicht mehr die Extraregelungen aufführt).

*Ergänzung: Ich habe einmal die Route in Skydemon eingegeben und dort findet sich in der NOTAM Sektion der Eintrag: Entry Requirements Changed / Permanent, der eigentlich alles erklärt - kein zwingender Customs Airport für Flüge zwischen EU Mitgliedsstaaten und kein zwingender Airport mit Passkontrolle für Flüge zwischen Schengen Staaten. Wieweit das auch bei Ausflug und Wiedereinflug in die EU ohne Zwischenlandung gilt, immerhin ist ein schmaler Streifen der Ostsee auf der Route ausserhalb der EU, würde ich jetzt mal mit Nichtwissen ignorieren.*

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