2,4 Promille ist viel. Ein Amtsrichter sagte einmal, über 1,6 Promille steht ein normaler Mensch nicht mehr. Da muss Alkoholgewöhnung sein. Ich finde Alkohol grundsätzlich ein falschen Partner, er schädigt Deine Gesundheit, Leber.
Nun zur ZÜP. Ich habe die EU Kommission und EASA mit der Frage beschäftigt, auf welcher Rechtsgrundlage kann die EASA Pilotenlizenz bei ZÜP Verweigerung verweigert werden? In allen anderen Ländern gibt es auch keine ZÜP.
Auszug aus dem Schreiben der EASA Rechtsabteilung:" Die Zuständigkeit der EU im Bereich der Pilotenlizenzen betrifft jedoch nur die sachbezogenen Fragestellungen bezüglich der Flugsicherheit ( safety ). Nicht davon erfasst ist der Bereich der Luftsicherheit ( security ) für den weiterhin auch die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bestehen. Entsprechend sehen weder Artikel 7 der Grundverordnung, noch die Vorschriften der Verordnung ( EU ) Nr. 1178/2011 Bestimmungen zur luftsicherheitsrelevanten Fragestellungen vor. Insbesondere ist nach den europarechtlichen Vorschriften die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen keine gesetzliche Anforderung für die Erteilung von Pilotenlizenzen.
Die europarechtlichen Vorschriften im Bereich der Pilotenlizenzen schliessen insoweit nach unserem Verständnis nicht aus, dass der nationale Gesetzgeber Vorschriften im speziellen Bereich der Luftsicherheit erlässt, wie es die Bundesrepublik Deutschland mit dem Luftsicherheitsgesetz getan hat. Allerdings muss in diesen Fall sichergestellt sein, dass derartige Vorschriften keine zusätzlichen, über die in der Verordnung ( EU ) Nr. 1178/2011 festgelegten Anforderungen an die Erteilung von Pilotenlizenzen aufstellen, welche den Zugang zu Pilotenlizenzen weiter beschränken. Dies widerspräche dem Grundsatz der Vorrangigkeit des EU Rechts.
Zur Zeit läuft ein Vertragsverletzungsverfahren, welches ich bei der Eu Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht habe.
Ich kann jeden ZÜP Verweigerer vorschlagen, oder jemanden, welcher wegen Erkenntnissen aus der ZÜP, im Zusammenhang mit der neuen EASA Pilotenlizenz gegroundet wurde, eine Beschwerde bei der EU Kommission einzureichen.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine formelle Klage bei der Eu Kommission einzureichen.
Also, wenn jemand eine Pilotenausbildung auf Grundlage der neuen EASA Richtlinie, mit Ziel die EASA Pilotenlizenz zu erreichen, kann die ZÜP gegenüber der Landesluftfahrtbehörde verweigern. Diese wird dann die EASA Lizenz entweder nicht ausstellen, oder die Ausbildung verweigern. Dieses muss dem Bewerber schriftlich vorgelegt werden. In diesen speziellen Fall widerspricht es den Grundsatz der Vorrangigkeit des EU Rechts. Mit diesen ablehnenden Schreiben der Luftfahrtbehörde eine Beschwerde einreichen bei der EU Kommission.
In Eilfällen die E Mail des zuständigen leitenden EU Mitarbeiters: filip.cornelis@ec.europa.eu
Ich habe mit diesen Mitarbeiterstab in Brüssel heute telefoniert, die wissen wegen der deutschen ZÜP bestens bescheid. Die ZÜP bewirkt die Nachberichtspflicht, damit werden Grundrechte ausgehöhlt, sowas gibt es in kein anderen EU Mitgliedsland.
Also, dieses ablehnende Schreiben, wegen ZÜP Verweigerung, direkt an die E Mail Adresse senden. Das ist unser EU Recht. Leute, nehmt es voll in Anspruch. Ihr verwirkt sonst Eure EU Rechte. Das Bundesinnenministerium ist nicht gewillt, etwas an dem Bestehen der ZÜP zu ändern, die lassen es auf eine Eu Klage ankommen.