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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. Januar 2015: Von Alfred Obermeier an 

Danke für den Hinweis auf die geänderte Formulierung, denn die Validations mit den Eintrag "Nightflight prohibited" gibt / gab es tatsächlich. Für mich als Halter einer originären US-PPL-A nicht relevant.

Im übrigen konnte früher nach dem FAA Regelwerk auch der Inhaber einer validierten Lizenz die Rechte der entsprechenden US Lizenz ausüben. Daraus entstand das Thema zur Berechtigung der Ausübung von "Nachtflügen". Aber das ist geschmolzener Schnee, müssen wir nicht vertiefen.


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