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16. Oktober 2014: Von Stefan K. an Lothar Ka
Ok..... dies ist hier natürlich noch komplett unbekannt. Hilft schon einmal weiter. Allerdings ändert es nichts an der Tatsache, das es keine Auswirkungen bei ATC und deinem Flug hat.... oder doch ?
16. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Hallo Stefan,

Ob ein Flieger nach IFR oder nach VFR in Luftraum G fliegt, ist ja von aussen nicht zu erkennen. Und da er - auch lt DFS Schreiben - in E/G in VMC (und wohl auch in IMC) als IFR Traffic genauso die Ausweichregeln zu beachten hat, wie als VFR Traffic, ist es ja letztlich auch völlig wurscht, nach welchen Regeln er unterwegs ist (sofern der Flieger & der Pilot IFR dürfen).

Aber natürlich kann es Dir, Stefan, nicht wurscht sein, weil sich daraus ja jeweils andere Vorflugrechte auf den Platz ergeben würden. Das ist einer der Punkte, an denen man merken muss, dass das einfach nur Quark ist. Es ist völlig egal, ob ein Flieger nach IFR oder nach VFR auf einen PILOTENKONTROLLIERTEN Platz zufliegt. Ein Straight In ist und bleibt ein Straight In und hat bei Platzverkehr dort nichts verloren.

16. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Thore, heute gibt es noch F.... bedeutet IFR bis zur Landung oder Missed Approach.

Jetzt erkläre mir erstmal, ob mein Beispiel korrekt war.
Über die Ausweichregel auf RMZ Plätzen unterhalten wir uns nach Einführung weiter.... :-)
16. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Thore L.
Thore, wenn ich mit IFR in Deutschland in G bleiben will, dh unterhalb E, werde ich kein IFR Verfahren zur Landung fliegen können und mit VFR in die Platzrunde einfädeln und in VMC bleiben.

Will ich aus IMC in den Platz, muss ich erst in E um eines der veröffentlichten IFR Verfahren abfliegen zu können.
Es sei denn, dass ein selbstgestricktes IFR Verfahren zulässig sei. Das sehe ich allerdings noch nicht für Deutschland. .....

Und für E braucht man IFR eine Freigabe vom ATS. ....

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