Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. Oktober 2014: Von Ursus Saxum-is an Thore L.
wenn ich einen Luftraum E auf 1000ft um einen Platz setze, ist 999 Fuß ja Golf. Man muss ja nicht 1000 Fuß vertikal vom Luftraum E wegbleiben. Oder habe ich Deinen Einwand missverstanden?

Ok, also versuchen wir uns dem mal langsam zu nähern. Wenn RMZ bis 1000ft geht, dann bin ich in RMZ bei OVC014 in 999ft legal unterwegs (weil G). Über RMZ liegt nun immer ein E - bei OVC014 kann ich also sowieso nicht nach oben heraus steigen und auch nach horizontalem Verlassen der RMZ nicht legal auf z.B. 1300ft steigen, sondern muss weiter in G die Ameisen küssen bis ich den E Deckel verlassen habe. Ist das so gewollt und ist das der Flugsicherheit dienlich?
10. Oktober 2014: Von C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r an Ursus Saxum-is
Ich verstehe das auch so. Aber ist das nicht ein grundsätzliches Problem des abgesenkten Luftraums Echo, unabhängig von den RMZ? Ich denke man muss das trennen.
Ist die Situation an Plätzen wie Mainz, Trier, Koblenz..., die sich alle unter einem abgesenktem E-Deckel befinden, denn nicht bereits jetzt so, also dass man bei z.B. OVC014 (oder von mir aus auch OVC019) nicht legal aus Golf hochsteigen kann?
Muss man ja nicht gut finden. Welche Meinung dazu haben diejenigen, die regelmäßig von einem solchen Platz aus fliegen?
10. Oktober 2014: Von Ursus Saxum-is an C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r
Sicher ist das Problem überall wo die abgesenkten E-Deckel sind, aber mir war das vorher jedenfalls nicht so wirklich bewusst. Zwei Dinge geben mir da zu denken: das eine ist ansteigendes Gelände - komme ich dann überhaupt unter dem Deckel legal raus, oder bin ich dann gefangen und das andere sind Windmühlen - wenn ich in 999ft unter dem E Deckel drunter durch fliegen muss und teils die Windräder bis 800ft hochragen, dann ist das alles andere als lustig.
10. Oktober 2014: Von C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r an Ursus Saxum-is Bewertung: +2.00 [2]
Weshalb ist das ansteigende Gelände ein Problem? es sind ja 1000ft AGL und nicht MSL.
Das mit den Windrädern sehe ich auch als Problem, neben der geringen Reservehöhe im Fall eines Motorschadens.
Für mich ist der einzige Ort, an dem in mich in ~1000ft AGL wohl fühle die Platzrunde.
Ich glaube aber andererseits auch, dass wir eine Regelung besprechen, die von den wenigsten Piloten in der Luft so gelebt wird, wie sie an irgendwelchen Schreibtischen konzipiert wurde. Derjenige, der immer exakt an der Grenze von Golf zu Echo ein magisches Speziallaserlineal hervorkramt und den vertikalen Wolkenabstand präzise bestimmt, möge mir an dieser Stelle widersprechen.

Ergänzung: was ja nicht heißt, dass man die Regelungen für die VFR-Minima nicht bei der Flugplanung berücksichtigen kann / sollte u.a. für die Go/NoGo-Entscheidung. Wenn z.B. im Metar im Bereich eines E-Deckels Overcast unterhalb 2000ft gemeldet ist, muss ich mir überlegen, ob ich in 1000ft rumkrebsen will (will ich nicht) oder zuhause bleibe.
10. Oktober 2014: Von Markus Doerr an C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r
Bisher war der Luftraum F gestaffelt in 1000ft und 1500ft. Jetzt ist Luftraum E auf 1000ft abgesenkt.
Zudem war das ja nur wenn F aktiv war, d.h. ein IFR Anflug durchgeführt wurde, ansonsten war da nix E ab 2500ft. Jetzt ist E in 1000ft permanent. 24/7.
Schaut euch einfach mal die Karten im Link eher an, dann versteht ihr was gemeint ist.
Es ist einfach eine Verschlechterung

5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang