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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. März 2014: Von christof brenner an Thore L.
Es ging hier glaub ich ums Flugbuch, also das , was man in der FAA-Welt "Pilot's Log" bezeichnet, nicht das Bordbuch des Luftfahrzeugs.

Wobei ich mir nicht sicher wär, ob man N-reg außerhalb der USA nicht doch sowas wie ein "Bordbuch" haben sollte:

Art 29 of the Chicago Convention and ICAO Annex 6 Part II

2.8.2 Journey log book

2.8.2.1 A journey log book shall be maintained for every aeroplane engaged in international air navigation in which shall be entered particulars of the aeroplane, its crew and each journey.

2.8.2.2 Recommendation.— The aeroplane journey log should contain the following items:
a) aeroplane nationality and registration;
b) date;
c) crew member names and duty assignments;
d) departure and arrival points and times;
e) purpose of flight;
f) observations regarding the flight; and
g) signature of the pilot-in-command.

Hat hier jemand Erfahrung, ob sich dieser Paragraph in nationalem Gesetz wiederfinden muß, um verbindlich zu sein?
Hat schon jemand von euch mit einem ausländisch registrierten LFZ einen Ramp-Check gehabt und ist nach diesem Journey-Log gefragt worden?
28. März 2014: Von Thore L. an christof brenner
Hatte 4 Ramp Checks, keiner fragte danach. Hab aber auch schon mal gehört, dass ausserhalb der USA so sein kann. PIlot's Log ist auch nicht vorgeschrieben. Es muss nur aufgeschrieben werden, was man zum Nachweis braucht. Also 3TakeOffs/Landings in den letzten 90 Tage, wenn man mit Paxen loswill, oder wer den ATPL machen will, der muss 1500 Stunden zeigen usw...

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