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Du darfst als Lehrberechtigter in dieser Funktion auch mit PPL gewerblich tätig werden und so lange der Aspirant eine gültige Lizenz mit gültiger Klassenberechtigung SEP besitzt darfst Du die Vertrautmachung bzw. ggf. Differenzschulung (EFIS, VP etc.) auch außerhalb einer Schule durchführen.
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Danke! Aber dürfte ich das auch als kommerzielles Angebot bewerben etc.? Irgendwie hatte ich im Hinterkopf, dass man als CRI nur ausbilden darf wenn man dies im Rahmen einer Flugschule tut ...
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Quelle? Ich meine die Aussage, dass Schulungen außerhalb von Flugschulen erlaubt seien.
Ich würde eher sagen, es ist eine reglementarische Grauzone. Und sowas ist immer problematisch, denn bei Problemen hat bekanntlich der Fluglehrer (PIC) immer die A...karte.
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Ich konnte jedenfalls nix darüber finden ... und Anrufe bei Luftämtern/LBA scheue ich irgendwie :-)
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Verstehe ich. Gibt aber - zumindest wenn man auf der sicheren Seite sein will - m.E. keine Alternative als das mit seiner zuständigen Behörde zu klären.
Die übliche, sich anschließende Frage: ist der Flieger für Schulung versichert und gemäss Schulungsanforderungen gewartet? A can of worms...
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Ne das ist keine Grauzone, in den EASA-FCL Vorschriften ist bei dem Abschnitt über neue Merkmale keine Rede von einer ATO und in dem AMCs zur FCL (glaube im Abschnitt über Nachweise) ist geregelt, dass eine Differenzschulung eben auch außerhalb einer ATO durchgeführt werden darf, die ATO Pflicht bezieht sich ausdrücklich auf Ausbildungen zum Lizenz-/Berechtigungserwerb.
Habe mir das auch eben sicherheitshalber nochmal telefonisch vom Luftamt Nordbayern so bestätigen lassen.
Somit muss der Flieger auch nicht schulmäßig gewartet sein meiner Meinung nach.
Bei der Versicherung nachfragen würde ich aber auf jeden Fall vorher, da hast Du vollkommen recht!
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Okay... und ist im Sinne des CRI(A) Ratings eine SR22 ein "complex airplane"? Auf jeden Fall ist sie ja "high performance" ...
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Philipp, ist ja bis jetzt nur ein Gedankenspiel. Bei meiner Piper allerdings verlangte die Versicherung keine spezielle "Schulversicherung" für Einweisungsflüge, und es war für Einwesiungsflüge auch keine Wartung nach Flugschulstandards notwendig.
Verchartern würde ich die Maschine nicht (nur schlechte Erfahrungen), aber Einweisungen auf den Typ könnte ich mir vorstellen, weil das viele interessiert.
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Ne, weder noch.
complex:
- mehr als 5,7to MTOM
- mehr als 19 Passagiersitze
- mehr als ein Turboproptriebwerk
- alles mit Turbojettriebwerk
Ein HPA ist die Cirrus auch nicht, das sind Flugzeuge die vom Gesetzgeber entsprechend als solche eingestuft werden und dann ist auch ein HPA Rating erforderlich.
Jetzt bitte nicht fragen nach welchen Kriterien ein Flugzeug als HPA eingestuft wird mit der Materie kenne ich mich nicht aus :-)
Was würdest Du denn für einen Stundenpreis nehmen?
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Du meinst für die Einweisung? Habe noch gar nicht konkreter darüber nachgedacht ... aber ich denke ich würde das zum Selbstkostenpreis + niedrige Pauschale machen.
Ich hab' das mit der amerikanischen high performance/complex-Kategorie durcheinandergebracht, danke!
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Nix zu danken!
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https://www.easa.europa.eu/agency-measures/docs/agency-decisions/2011/2011-016-R/AMC%20and%20GM%20to%20Part-FCL.pdf
Also, ich habe mir die Mühe gemacht, das AMC/GM zu Part-FCL noch mal durchzuforsten.
Keine Aussage dort zum Thema Differenzschulungen und ATO ja/nein.
Es mag durchaus sein, dass du recht hast, alleine dort drin steht es nicht.
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Eben, deshalb ist es erlaubt (so die Aussage des Mitarbeiters vom Luftamt).
Da wo eine ATO erforderlich ist, steht es dabei.
Finde das auch unglücklich gelöst dass das nicht nochmal explizit dargestellt wird, aber so lange das so gemeint ist und von den Behörden gelebt wird und selbige das auch auf Anfrage so bestätigen (auch schriftlich) kann ich damit leben.
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Haha, das hörte sich aber eben noch anders an...
BG
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Ich gebe nur weiter was ich selber erfragt habe, und die Aussagen seitens des Luftamts bisher und auch vorhin am Tel. waren immer dass es definitiv erlaubt sei. Verwiesen wird auf Part FCL und das AMC.
Genauer kann ich es leider auch nicht sagen. Hast Du die Fragestellung mal mit Deinem zuständigen RP erörtert, sehen die das anders?
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Nein, nicht erörtert.
Nach der o.g. Logik müssten dann eine ganze Reihe von Ratings "ATO-frei" sein. Ich denke, da wird es irgendwo noch weitergehende Dokumente und Regelungen geben.
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Naja, bei den meisten steht es ja dabei dass die Ausbildung in einer ATO durchgeführt werden muss.
Wenn Du mal im Part FCL jeweils bei dem verschiedenen Lizenzen und Zusatzberechtigungen (Acro etc.) nachsiehst, steht jedesmal entweder im allgemeinen Teil (bei den Lizenzen) oder bei der Beschreibung der Ausbildung zur entsprechenden Berechtigung dabei, dass diese in einer ATO erfolgen muss.
Bei Klassen- und Musterberechtigungen steht bei der Beschreibung der jeweiligen Berechtigungen auch dabei, dass die Ausbildung in einer ATO erfolgen muss.
Im selben Abschnitt werden aber auch die unterschiedlichen Merkmale (die nennen das Baureihen) erklärt, da steht jedoch nur dabei dass die Differenzschulung vom Lehrberechtigten im Flugbuch oder gleichwertigen Dokument abgezeichnet werden muss.
In den AMCs ist es analog formuliert.
Und eben dieser Unterschied sei so zu verstehen, dass die Differenzschulung nicht an einer ATO stattfinden muss.
Wie gesagt, ich bin bei Dir dass das unglücklich formuliert ist und noch viel Klärungsbedarf herrscht. Obige Erklärung habe ich mir aber nicht selbst ausgedacht sondern von meinem Luftamt so erhalten.
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Könntest du einmal einen Link zu dem von dir genannten "Part-FCL" angeben? Danke.
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Danke, soeben gefunden.
Interessanterweise ist dort ja - um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen - haargenau (und wohl erschöpfend) aufgestellt, was FIs und CRIs dürfen...von Unterschiedsschulungen steht dort aber explizit nichts. ;-)
Und nochmal:
;-)
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Ahso, dann dürfen Piloten ja in Zukunt nur noch die Merkmale fliegen die sie ihm Rahmen ihres Lizenzerwerbs bereits erworben haben ;-)
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Wie währe es mal mit einem Lexikon der "Begriffe in der Luftgfahrt". Begriff; Definition, Quellen z. B. Einweisung; ?, ? Schöne Arbeit, könnte mann bestimmt verkaufen.
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Den Begriff der "Einweisung" gibt es offiziell nicht mehr (erst seit 2003). Es gibt Vertrautmachen, Unterschiedsschulung und praktische Ausbildung für eine Berechtigung oder Lizenz...
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