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28. April 2013: Von Peter Luthaus an Markus Landgraf
Es ist eine Ausbildung erforderlich, Erleichterungen können beim LBA beantragt werden. Bisher (JAR) gehnehmigte das LBA in der Regel die halbe Praxisausbildung, volle Theorieprüfung und Praxisprüfung. EASA-Deutsch habe ich noch keinen Fall. In anderen EASA-Ländern wird dies unterschiedlich gehandhabt.

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