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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Dann ist es so ähnlich wie bei Lufthansa:
da zahlt auch der Passagier die Kosten, LH hat aber ein AOC.
Sie sollten sich schon irgendwann auf eine Variante festlegen: Mieter zahlt/doch keine Selbstkostenflüge/Kostenteilung in der Grauzone..
Ich kenne mich nicht mehr aus.
Kommt der Flug INN-BRU-INN mit ca. 2400.- eigentlich noch hin? ;-)
31. März 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Ach, die Lufthansa ist ein Verein? Man lernt nie aus.
Wie halten Sie es, wenn Sie mit dem Auto zum Tanken fahren? Halten Sie dem Tankwart auch die Selbstkosten-Info von vor 15 Jahren unter die Nase?
Aber da Sie sich offenbar ein wenig auskennen, können Sie ja in Ihrer Sandkiste eine unverbindliche Neuberechnung anstellen. Unverbindlich und unbrauchbar, nachdem die Halterschaft für das betroffene Flugzeug schon vor vielen Jahren aufgelöst wurde.
31. März 2013: Von Peter Böttge an Othmar Crepaz
Ich denke mal, dass hier gerade etwas durcheinander kommt.

Die Definition ist meines Erarchtens nur ein Teil der Geschichte (wurde übrigends fast wörtlich aus den Vorschriften des Energiesteuergesetzes übernommen - ein leidliches Problem, wenn man mit einem Flugzeug, welches im Werksverkehr eingesetzt wird Energiesteuer wieder bekommen will - war/ist, dass der Eigentümer keinen Einfluss haben darf...).

Part FCL regelt nicht, ob ein Flugzeug als solches verchartert werden darf. Darf es natürlich. Jedenfalls das Flugzeug als solches.

Was nicht mehr geht, ist ein Konstrukt, dass ein Eigentümer mit PPL oder mit CPL jemanden von A nach B fliegt und derjenige halt "nur" das Flugzeug chartert. Der PPL/CPL Inhaber flog natürlich kostenlos (kenne selber jemanden, der auf diese Art und Weise 8.000 Stunden gesammelt hat). Dabei wurde recht großzügig das "Münchner Modell" strapaziert und in Ermangelung anderer Vorschriften haben die Behörden nur zuschauen können.

Dies geht nicht mehr. Was ich allerdings nicht verstehe, ist, warum man nicht die Regelung der FAA übernommen hat, wo Selbstkostenflüge eindeutig geregelt sind und man damit auch gar nicht in eine Grauzone ausweichen kann bzw. muss.

Mit PPL darf man entsprechend der Formulierung gar kein Geld mehr annehmen wenn man mit jemanden fliegt. (war streng genommen aber auch schon seit Einführung des JAR-FCL so, wo man erst den Begriff Selbstkostenflüge gestrichen hat und dann über eine Hintertür das Ganze mit Viersitzern wieder erlaubt hat).

Haftungssachen bei Verchartern (Wartung/ laufzeitbegrenzte Teile) mit und ohne Pilot (Luftfrachtführer außerhalb von Luftfahrtunternehmen hat unbegrenzter Haftung) lassen wir mal außen vor. Da hat sich nichts geändert.

PB
31. März 2013: Von Othmar Crepaz an Peter Böttge
Wir sind uns völlig einig, dass es "nicht mehr geht", und dass wieder einmal nicht bei der erfahrensten Luftfahrernation (FAA) das bewährte Regelwerk übernommen wurde. Ständig muss bei uns das Rad neu erfunden werden. Und was dabei herauskommt, läuft bei weitem nicht rund.
31. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Wir sind uns auch völlig einig, dass der Begriff des Selbstkostenfluges in Österreich immer schon anders als in Deutschland geregelt war und es daher in Österreich noch nie "ging", dass der Pilot keinen Anteil an den Kosten tragen musste.

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